Kontrollieren Sie dies hier. Mai 2020; Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. B. Asthmaschulung, Diabetesschulung, Therapie und Begleitung von Jugendlichen mit chronischer, behindernder und prognostisch ungünstiger Erkrankung unter Berücksichtigung von Akzeptanz, Compliance und jugendaltersspezifischem Verhalten, der Erkennung und Bewertung von Kindesmisshandlungen und Vernachlässigungen, von sozial- und umweltbedingten Gesundheitsstörungen, der Behandlung akuter und chronischer Schmerzzustände, der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung der Ergebnisse in das jeweilige Krankheitsbild, der Indikationsstellung und Überwachung logopädischer, ergo- und physiotherapeutischer sowie physikalischer Therapiemaßnahmen, der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie, der Erkennung und Behandlung akuter Notfälle einschließlich lebensrettender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen und Wiederbelebung einschließlich bei Früh- und Neugeborenen, der intensivmedizinischen Basisversorgung, der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patienten, interdisziplinärer Koordination einschließlich der Einbeziehung weiterer ärztlicher, pflegerischer und sozialer Hilfen in Behandlungs- und Betreuungskonzepte, Kinder- und Jugendlichen-Vorsorgeuntersuchungen einschließlich orientierender Hör- und Seh-Untersuchungen, Elektrokardiogramm einschließlich Langzeit-EKG, spirometrische Untersuchungen der Lungenfunktion, unspezifische und allergenvermittelte Provokations- und Karenztests einschließlich epikutaner, kutaner und intrakutaner Tests einschließlich Erstellung eines Therapieplanes, des Abdomens, des Retroperitoneums, der Urogenitalorgane (einschließlich Doppler-Techniken), der Schilddrüse, der Nasennebenhöhlen sowie der Gelenke und Weichteile, Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich der Gewinnung von Untersuchungsmaterial, Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung. Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Kennzeichnend für die Weiterbildung ist die praktische Anwendung ärztlicher Kenntnisse in der ambulanten, stationären und rehabilitativen Versorgung der Patienten. Auszug aus der Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland Pfalz In Kraft getreten am 03.01.2006 Allgemeine Bestimmungen Hinweis: Rechtsverbindlich ist für die Ärztin/ den Arzt die Weiterbildungsordnung in der jeweils gültigen Fassung der Landesärztekammer deren Mitglied sie/er ist. Die Weiter­­bil­­dung in der inten­­si­v­­me­­di­­zi­­ni­­schen Versor­­gung von Kindern und Jugen­d­­li­chen muss ganz­tä­­gig erfol­­gen und als sepa­ra­ter Tätig­keits­ab­schnitt im Zeug­­nis bestä­tigt werden. Die Diabetologie umfasst die verschiedenen metabolischen Erkrankungen aus der Gruppe des Diabetes mellitus. In den Neben­­be­­stim­­mun­­gen oder der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung gefor­­derte Abschnitte/Rota­tio­­nen (z.B. Bayerischen Ärztetages vom 28. Vertretervers. Weiterbildungsordnung Vom 26. B. Asthmaschulung, Diabetesschulung, der Erkennung und Bewertung von Kindesmisshandlungen und Vernachlässigungen, von sozial- und umweltbedingten Gesundheitsstörungen, der Behandlung akuter und chronischer Schmerzzustände, der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung der Ergebnisse in das jeweilige Krankheitsbild, der Indikationsstellung und Überwachung logopädischer, ergo- und physiotherapeutischer sowie physikalischer Therapiemaßnahmen, der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie, der Erkennung und Behandlung akuter Notfälle einschließlich lebensrettender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen und Wiederbelebung einschließlich bei Früh- und Neugeborenen, der intensivmedizinischen Basisversorgung, der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patienten, interdisziplinärer Koordination einschließlich der Einbeziehung weiterer ärztlicher, pflegerischer und sozialer Hilfen in Behandlungs- und Betreuungskonzepte, Kinder- und Jugendlichen-Vorsorgeuntersuchungen, Elektrokardiogramm einschließlich Langzeit-EKG, spirometrische Untersuchungen der Lungenfunktion, orientierende Hör- und Seh-Screening-Untersuchungen, unspezifische und allergenvermittelte Provokations- und Karenztests einschließlich epikutaner, kutaner und intrakutaner Tests sowie Erstellung eines Therapieplanes, Ultraschalluntersuchungen des Abdomens, des Retroperitoneums, der Urogenitalorgane, des Gehirns, der Schilddrüse, der Nasennebenhöhlen sowie der Gelenke einschließlich der Säuglingshüfte, Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich der Gewinnung von Untersuchungsmaterial, Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung, 6 Monate in einem hämatologisch-onkologischen Labor, können bis zu 12 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden, können bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden, der Erkennung, konservativen Behandlung und Stadieneinteilung solider Tumoren und maligner Systemerkrankungen, Erkrankungen des Blutes und der blutbildenden Organe, des lymphatischen Systems bei Kindern und Jugendlichen von Beginn bis zum Abschluss ihrer somatischen Entwicklung, der Schwerpunktkompetenz bezogenen Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie als integraler Bestandteil der Weiterbildung, der chemotherapeutischen Behandlung einschließlich Hochdosistherapie maligner Tumoren und Systemerkrankungen im Rahmen kooperativer Behandlungskonzepte, der interdisziplinären Indikationsstellung zu chirurgischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Behandlungsverfahren sowie deren prognostischer Beurteilung, der Indikationsstellung zur Knochenmarktransplantation, der Erkennung und Behandlung von bakteriellen, viralen und mykotischen Infektionen bei hämatologisch-onkologischen Erkrankungen, der Nachsorge, Rehabilitation, Erkennung und Behandlung von Rezidiven und Therapie-Folgeschäden, der Vorbeugung, Erkennung und Behandlung angeborener und erworbener Blutgerinnungsstörungen einschließlich hämorrhagischer Diathesen und Beurteilung von Blutungs- und Thromboemboliegefährdungen, der Durchführung von Biopsien und Punktionen einschließlich zytologischer Befundung, zytostatische, immunmodulatorische, antihormonelle sowie supportive Therapiezyklen bei soliden Tumorerkrankungen des Schwerpunktes einschließlich der Beherrschung auftretender Komplikationen, Chemotherapiezyklen einschließlich nachfolgender Überwachung, Punktionen und mikroskopische Untersuchung eines Präparates nach differenzierender Färbung einschließlich des Ausstrichs, Tupf- und Quetschpräparates des Knochenmarks, Punktion des Liquorraums mit Instillation chemotherapeutischer Medikamente, sonographische Untersuchungen bei hämato-onkologischen Erkrankungen, 12 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden, 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden, der Vorbeugung, invasiven und nicht invasiven Erkennung, konservativen und medikamentösen Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation von angeborenen und erworbenen Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufs einschließlich des Perikards, der großen Gefäße und der Gefäße des kleinen Kreislaufs bei Kindern und Jugendlichen von Beginn bis zum Abschluss ihrer somatischen Entwicklung, der Erkennung und Behandlung von Herzrhythmusstörungen einschließlich Mitwirkung bei invasiven elektro-physiologischen Untersuchungen und interventionellen, ablativen Behandlungen, der medikamentösen und apparativen antiarrhythmischen Therapie einschließlich Defibrillation, der Indikationsstellung und Mitwirkung bei Katheterinterventionen wie Atrioseptostomien, Dilatationen von Klappen und Gefäßen, Verschluss des Ductus arteriosus und anderer Gefäße, Septumdefekte, der Durchleuchtung, Aufnahmetechnik und Beurteilung von Röntgenbefunden bei Angiokardiographien und Koronarangiographien, der interdisziplinären Indikationsstellung zu nuklearmedizinischen Untersuchungen sowie chirurgischen Behandlungsverfahren, der Indikationsstellung und Möglichkeiten zu operativen Eingriffen und ihren kurz- und langfristigen Auswirkungen, Ergometrie einschließlich Spiro-Ergometrie, Echokardiographie einschließlich Stressechokardiographie, Echo-Kontrastuntersuchung und fetale Echokardiographie, Doppler-/Duplex-Untersuchungen des Herzens und der großen Gefäße, Rechtsherzkatheteruntersuchungen einschließlich Belastung und der dazugehörigen Rechtsherz-Angiokardiographien, Linksherzkatheteruntersuchungen einschließlich der dazugehörigen Linksherz-Angiokardiographien und Koronarangiographien, bis zu 12 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden, 6 Monate in Anästhesiologie oder Frauenheilkunde und Geburtshilfe angerechnet werden, der Erkennung, Überwachung und Behandlung von Störungen und Erkrankungen der postnatalen Adaptation und Unreife bei Früh- und Neugeborenen, der Erkennung und Behandlung von Störungen der Kreislaufumstellung, der Temperaturregulation, der Ausscheidungsfunktion und des Säure-Basen-, Wasser- und Elektrolythaushaltes sowie des Bilirubinstoffwechsels mit Indikation zur Austauschtransfusion, den Besonderheiten der medikamentösen Therapie bei Früh- und Neugeborenen, der Erkennung und Behandlung prä-, peri- und postnataler Infektionen und Stoffwechselstörungen des Neugeborenen, der Erkennung und Behandlung der Störungen des Sauerstofftransportes und der Sauerstoffaufnahme einschließlich der Frühgeborenen-Retinopathie und des Atemnotsyndroms, der enteralen und parenteralen Ernährung von Früh- und Neugeborenen, der Erstversorgung und Transportbegleitung von schwerkranken und vital gefährdeten Früh- und Neugeborenen, der Primärversorgung und Reanimation des Früh- und Neugeborenen, intensivmedizinischen Messverfahren und Maßnahmen einschließlich zentralvenösen Katheterisierungen und Pleuradrainagen, Kreißsaalerstversorgung von Früh- und Neugeborenen mit vitaler Bedrohung, Behandlung von komplizierten neonatologischen Krankheitsbildern einschließlich untergewichtiger Frühgeborener (< 1.500 g), z. Diese Weiterbildung findet unter Anleitung erfahrener Ärztinnen und Ärzte statt, die von der Landesärztekammer zur Weiterbildung befugt worden sind. April 2004 - in der Fassung der Beschlüsse des 77. Weiterbildungsordnung (WBO) vom 15.12.2004 i.d.F. November 2016** (ÄBS S. 512) geändert. Für Details informieren Sie sich bitte bei Ihren Landesärztekammern über die Weiterbildung. Eine ausschließ­­li­che ärzt­­li­che Tätig­keit in der neona­to­lo­­gi­­schen Inten­­si­v­­me­­di­­zin ist nicht ausrei­chend. Ein eng verwandtes Fach der Kinderchirurgie ist die Pädiatrie (Kinder- und Jugendmedizin). Dafür können sie aus 45 Weiterbildungsprogrammen auswählen, um sich in einem bestimmten Fachgebiet zu spezialisieren. toleriert und somit flexibel auf die Weiterentwicklung in der Medizin reagiert werden. Lesen Sie hier, warum der Beruf für viele trotzdem ein Traumberuf ist. Bayerischen Ärztetages vom 13. Sie dient der Sicherung der Qualität ärztlicher Berufsausübung. Die Facharztausbildung Kinder- und Jugendmedizin ist einer der beliebtesten Fachrichtungen der Medizin. 089 4147-311 Wir befolgen den HONcode Standard für vertrauensvolle Gesundheitsinformationen. Die Weiterbildungsordnungen der einzelnen Landesärztekammern können daher voneinander abweichen. Bayerischen Ärztetages vom 13. Seit dem 1. Juli 2020 in Kraft treten. WBO von 2020 herunterladen: Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen 2020 (WBO 2020) - Gültig ab dem 01.07.2020! Vertreterversammlung vom 20.11.2004 2. Ziel der Weiter­­bil­­dung im Gebiet Kinder- und Jugen­d­­me­­di­­zin ist die Erlan­­gung der Fach­­arz­t­­kom­­pe­tenz nach Ableis­tung der vorge­­schrie­­be­­nen Weiter­­bil­­dungs­­­zeit und Weiter­­bil­­dungs­­in­halte. In Sachsen-Anhalt wird die WBO, wie auch bei etwa der Hälfte der anderen Landesärztekammern, in bewährter Form mit ihren separaten „Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung“ (einschließlich Richtzahlen) in Kraft gesetzt. Dafür können sie aus 45 Weiterbildungsprogrammen auswählen, um sich in einem bestimmten Fachgebiet zu spezialisieren. ... Weiterbildungsordnung zum Facharzt für Kinderheilkunde Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. das Karriereziel der Oberarztanstellung im Krankenhaus mit 44,6% (n= 116) verfolgen. Auch besteht der Facharzt (FA) Innere Medizin und Geriatrie - wie bisher - im Gebiet Innere Medizin, die Zusatzbezeichnung (ZB) Homöopathie wird nicht mehr Bestandteil der WBO sein. Die von der Bundesärztekammer erarbeitete (Muster-)Weiterbildungsordnung hat für die Landesärztekammern nur empfehlenden Charakter. Oktober 2019 - in Kraft getreten am 01. Muster-Weiterbildungszeugnis Facharzt/Schwerpunkt, Online- Antragstellung über das Meine-BLÄK-Portal, Führung von auslän­di­schen Titeln und Graden, Recht­li­che Grund­la­gen – Neu in Bayern, Koor­di­nie­rung­stelle Allge­mein­me­di­zin (KoStA), Koor­di­nie­rungs­stelle Fach­ärzt­li­che Weiter­bil­dung (KoStF), Ombuds­stelle für Weiter­bil­dungs­fra­gen, Quali­fi­ka­tio­nen nach der Weiter­bil­dungs­ord­nung, Weiter­bil­dungs­ord­nung & -richt­li­nien, Anmel­dung einer Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tung, Gutachter­be­nen­nung / Sach­ver­stän­dige, Tätig­keits­be­richte / Jahres­ab­schlüsse / Mitglie­der-Statis­ti­ken, Qualifikationen nach der Weiterbildungsordnung. Weiterbildungsordnung pädiatrie Psychologische/r Berater/in - Impulse-Ausbildung für Si . weiterlesen Fachsprachprüfung. vom 09.11.05 - in Kraft getreten am 03.01.2006 3. April 2004 - in der Fassung der Beschlüsse des 78. In Deutschland sind für alle Angelegenheiten ärztlicher Weiterbildung die Landesärztekammern als Körperschaften des Öffentlichen Rechts zuständig. Juli 2020 Erste Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg Vom 16. Der Facharzt für Kinderchirurgie bzw. November 2016** (ÄBS S. 512) geändert. Cookieeinstellungen. Die FAQ zur neuen ärztlichen WBO finden Sie … Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen. Weiterbildungsordnung vom 21.09.2019 in Kraft getreten am 01.07.2020 * die Richtlinien finden Sie im grauen Kasten Weiterbildungsordnung vom 09.04.2005 in der Fassung vom 30.06.2018 Weiterbildungsordnung vom 09.04.2005 in der Fassung vom 26.11.2016 Weiterbildungsordnung vom 09.04.2005 (Stand: 24.03.2012) B. im medizinisch-funktionstherapeutischen, psychologisch-pädagogischen und sozialen Bereich, der Bewertung der Anwendung von Rehabilitationsverfahren, Bewegungstherapien einschließlich Laufbandtherapien, krankengymnastischen Verfahren, Logopädie, Ergotherapie, Hilfsmittelversorgung, Sozialmaßnahmen und neuropsychologischen Therapieverfahren, Elektroenzephalogramm, Polygraphie und elektrophysiologische Untersuchungen, z. Die Dauer der Weiterbildung. Differenziert man diese Daten nach Geschlecht, zeigt sich, dass Männer v.a. Wichtiger Hinweis. ... Erstes Jahr Allgemeine Pädiatrie, Stationsarbeit. CT, MRT oder Ultraschall) und ihrer Interpretation geschult sein, weil das wachsende Skelett des Kindes über einige Besonderheiten verfügt. Die Weiterbildungsordnung von 2004 trat am 13.04.2006 einschließlich der ersten drei Nachträge in Kraft. Danach ist der Mediziner mit dem Erhalt der Approbation berechtigt, den Titel Arzt zu tragen. Oktober 2005. pädiatrie schweiz legt im Auftrag der FMH das Programm dafür fest und führt die Prüfung durch. ... um Facharzt für Pädiatrie zu werden. Ein eng verwandtes Fach der Kinderchirurgie ist die Pädiatrie (Kinder- und Jugendmedizin). Die Weiterbildungsabteilung der LÄKH berät alle hessischen Ärztinnen und Ärzte in ihren Weiterbildungsangelegenheiten. Auf dieser Seite finden Sie die Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen als PDF-Auszüge aus der Weiterbildungsordnung 2020.Die Logbücher (PDF) zur Dokumentation der Weiterbildung stehen ebenfalls zur Verfügung. Weiterbildungsordnung (WBO): Die Weiterbildungsordnung enthält in Abschnitt A allgemeine Bestimmungen zur Weiterbildung und regelt in den Abschnitten B und C die zeitlichen und inhaltlichen Mindestanforderungen zum Erwerb aller Bezeichnungen (Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatz­bezeichnungen). Weiterbildungsordnung und Richtlinien. Diese regelt die ärztliche Weiterbildung für 51 Facharztkompetenzen, 10 Schwerpunkt- und 57 Zusatzbezeichnungen. Die Bundesärztekammer ist die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung; sie vertritt die berufspolitischen Interessen der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland. B. Asth­ma­schu­lung, Diabe­tes­schu­lung, Thera­pie und Beglei­tung von Jugend­li­chen mit chro­ni­scher, behin­dern­der und progno­s­tisch ungüns­ti­ger Erkran­kung unter Berück­sich­ti­gung von Akzep­tanz, Compliance und jugend­al­ter­ss­pe­zi­fi­schem Verhal­ten, der Erken­nung und Bewer­tung von Kindes­miss­hand­lun­gen und Vernach­läs­si­gun­gen, von sozial- und umwelt­be­ding­ten Gesund­heits­stö­run­gen, der Behand­lung akuter und chro­ni­scher Schmerz­zu­stände, der Indi­ka­ti­ons­stel­lung, sach­ge­rech­ten Proben­ge­win­nung und -behand­lung für Labor­un­ter­su­chun­gen und Einord­nung der Ergeb­nisse in das jewei­lige Krank­heits­bild, der Indi­ka­ti­ons­stel­lung und Über­wa­chung logo­pä­di­scher, ergo- und physio­the­ra­peu­ti­scher sowie physi­ka­li­scher Thera­pie­maß­nah­men, der gebiets­be­zo­ge­nen Arznei­mit­tel­the­ra­pie, der Erken­nung und Behand­lung akuter Notfälle einschließ­lich lebens­ret­ten­der Maßnah­men zur Aufrecht­er­hal­tung der Vital­funk­tio­nen und Wieder­be­le­bung einschließ­lich bei Früh- und Neuge­bo­re­nen, der inten­siv­me­di­zi­ni­schen Basis­ver­sor­gung, der Betreu­ung pallia­tiv­me­di­zi­nisch zu versor­gen­der Pati­en­ten, inter­dis­zi­pli­närer Koor­di­na­tion einschließ­lich der Einbe­zie­hung weite­rer ärzt­li­cher, pfle­ge­ri­scher und sozia­ler Hilfen in Behand­lungs- und Betreu­ungs­kon­zepte, Kinder- und Jugend­li­chen-Vorsor­ge­un­ter­su­chun­gen, Elek­tro­kar­dio­gramm einschließ­lich Lang­zeit-EKG, spiro­me­tri­sche Unter­su­chun­gen der Lungen­funk­tion, orien­tie­rende Hör- und Seh-Scree­ning-Unter­su­chun­gen, Unspe­zi­fi­sche und aller­gen­ver­mit­telte Provo­ka­ti­ons- und Karenz­tests einschließ­lich epiku­ta­ner, kuta­ner und intra­ku­ta­ner Tests sowie Erstel­lung eines Thera­pie­plans, Ultra­schall­un­ter­su­chun­gen des Abdo­mens, des Retro­pe­ri­to­neums, der Uroge­ni­tal­or­gane, des Gehirns, der Schild­drüse, der Nasen­ne­ben­höh­len sowie der Gelenke einschließ­lich der Säug­lings­hüfte, Punk­ti­ons- und Kathe­te­ri­sie­rungs­tech­ni­ken einschließ­lich der Gewin­nung von Unter­su­chungs­ma­te­rial, Infu­si­ons-, Trans­fu­si­ons- und Bluter­satz­the­ra­pie, ente­r­ale und paren­te­r­ale Ernäh­rung, ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen ärztlichen Handelns, den Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements einschließlich des Fehler- und Risikomanagements, der ärztlichen Gesprächsführung einschließlich der Beratung von Angehörigen, der Ätiologie, Pathophysiologie und Pathogenese von Krankheiten, der Aufklärung und der Befunddokumentation, labortechnisch gestützten Nachweisverfahren mit visueller oder apparativer Auswertung (Basislabor), den Grundlagen der Pharmakotherapie einschließlich der Wechselwirkungen der Arzneimittel und des Arzneimittelmissbrauchs, der interdisziplinären Indikationsstellung zur weiterführenden Diagnostik einschließlich der Differentialindikation und Interpretation radiologischer Befunde im Zusammenhang mit gebietsbezogenen Fragestellungen, der Beurteilung von Besonderheiten der Erkrankungen und Einschränkungen im Alter, der Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden, den psychosozialen, umweltbedingten und interkulturellen Einflüssen auf die Gesundheit, gesundheitsökonomischen Auswirkungen ärztlichen Handelns, den allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für die Abschnitte B und C, Kenntnisse über Transition im Kontext der zugrunde liegenden Erkrankung, der Beurteilung der körperlichen, sozialen, psychischen und intellektuellen Entwicklung des Säuglings, Kleinkindes, Kindes und Jugendlichen, der Erkennung und koordinierten Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter, der Gesprächsführung mit Kindern und Jugendlichen und der Gesundheitsberatung und -vorsorge einschließlich ihrer Bezugspersonen, Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungsmaßnahmen einschließlich orientierende Hör- und Sehprüfungen, der Behandlung im familiären und weiteren sozialen Umfeld und häuslichen Milieu einschließlich der Hausbesuchstätigkeit und sozialpädiatrischer Maßnahmen, der Einleitung und Durchführung rehabilitativer Maßnahmen sowie der Nachsorge, der Erkennung und Behandlung angeborener und im Kindes- und Jugendalter auftretender Störungen und Erkrankungen einschließlich der Behandlung von Früh- und Reifgeborenen, den Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder einschließlich der Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung, der Erkennung und Behandlung von bakteriellen, viralen, mykotischen und parasitären Infektionen einschließlich epidemiologischer Grundlagen, altersbezogenen neurologischen Untersuchungsmethoden und der Differenzialdiagnostik neurologischer Krankheitsbilder, der Reifebeurteilung von Früh- und Neugeborenen und Einleitung neonatologischer Behandlungsmaßnahmen, Durchführung und Beurteilung entwicklungs- und psychodiagnostischer Testverfahren und Einleitung therapeutischer Verfahren, orientierenden Untersuchungen des Sprechens, der Sprache und der Sprachentwicklung, der Entwicklung und Erkrankung des kindlichen Immunsystems, der Erkennung und Behandlung gebietsbezogener allergischer Erkrankungen, der Erkennung und Behandlung von Störungen des Wachstums und der Pubertätsentwicklung, psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen und psychosozialen Zusammenhängen, ernährungsbedingten Gesundheitsstörungen einschließlich diätetischer Behandlung und Schulung, der Betreuung und Schulung von Kindern und Jugendlichen mit chronischen Erkrankungen, z.

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